Lieber Gast,

vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und Ihnen zustande kommenden Beherbergungs- oder ggf. Mietvertrages.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages

Der Vermieter bietet dem Gast durch die Darstellung seiner Wohnung/seines Hauses im Katalog oder auf der Hompage die Abgabe eines Angebots an. Der Beherbergungsvertrag/Mietvertrag kommt dadurch zustande, dass der Vermieter das Angebot des Gastes, das mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, annimmt. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein.

2. Reservierungen

Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter Meldung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Vermieter.

3. Rücktritt

Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Als ersparte Aufwendungen werden, bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor Reiseantritt, pauschal 10% der Gesamtsumme angesetzt. Bei einem Rücktritt innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt werden 90% der Gesamtsumme bei einer Nichtweitervermietung berechnet. Von dieser Verpflichtung werden Sie frei, wenn die Ferienwohnung zu den gleichen Konditionen anderweitig vermietet werden kann.Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung wird dringend empfohlen. Die Absage der Buchung ist an den Vermieter zu richten und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen ist eine Bearbeitungsgebühr von 35,- Euro fällig.

4. Preise/Leistungen

Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit und Nacht.

5. Anreise/Abreise

Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag spätestens um 13 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muß am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge, außer nach entsprechender Vereinbarung mit dem Vermieter.

6. Bezahlung

Nach erfolgter Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtaufenthaltspreises verlangt. Der gesamte Aufenthaltspreis bzw. der Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens bis 4 Wochen vor der Anreise fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Der Vermieter haftet ausschließlich für eigene Fehler bei der Vermittlung.

8. Pflichten des Gastes

Der Gast darf das Apartment nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der im Beherbergungsvertrag genannten Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen. Der Gast hat die Mietsache und das Inventar sowie auch alle sonstigen Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände der Unterkunft pfleglich zu behandeln. Dazu zählt auch, dass er für ordnungsgemäße Lüftung, Heizung und Reinigung während der Nutzungszeit zu sorgen hat. Die Haltung von Haustieren sind in unseren Ferienwohnungen gestattet. Das Rauchen ist in allen Ferienwohnungen ausdrücklich untersagt. Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind zu beachten. Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung abzuschalten. Bei Abreise des Gastes ist/sind das/die Apartment(s) zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei an den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Zuvor ist jeglicher Müll aus der Wohnung zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen.

9. Haftung des Gastes

Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner/Besucher schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen. Der Gast hat jeden in/an den Ferienwohnungen, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB). Soweit der Gast eine Haft- und/oder Hausratpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden. Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlose Kündigung und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen. Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.

10. Reklamation

Reklamationen sind vom Gast gegenüber dem Vermieter unverzüglich auszusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Norderney, April 2014